Sonstige laufende Kredite
Denken Sie wie beim Hypothekendarlehen auch bei Ihren Privatkrediten daran, alles Erforderliche in die Wege zu leiten. Die Situation bei diesen Krediten ist an Ihren ehelichen Güterstand geknüpft.
Gesetzlicher Güterstand:
- Sie haben Ihr Darlehen in Ihrem Namen vor oder nach der Ehe aufgenommen. Dann ist das Darlehen seinem Wesen nach eine Eigenschuld. Sie sind alleine dafür haftbar;
- Sie haben Ihr Darlehen mit Ihrem Ehegatten aufgenommen: Es gehört zu den gemeinsamen Verbindlichkeiten. Jeder haftet demnach für seine Tilgung.
Gütertrennung:
- Sie haben Ihren Privatkredit in Ihrem Namen aufgenommen. Die Schuld entfällt vollständig auf sie.
- Sie haben Ihren Privatkredit auf den Namen der beiden Eheleute aufgenommen. Falls es in dem Vertrag eine Klausel zur Gesamtschuldnerschaft gibt, haften Sie für die Tilgung des Darlehens.
Unbeschränkte Gütergemeinschaft:
- Auch wenn es sich um einen Privatkredit handelt, gehört er dennoch zum Gesamtvermögen des Paares. Somit haftet auch Ihr Ehegatte für die Tilgung des Darlehens.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Kundenbetreuer einen Überblick über Ihre Darlehen zu verschaffen. Er unterstützt Sie jederzeit gerne mit unseren bedarfsgerechten Lösungen und erörtert mit Ihnen alle Punkte, auf die Sie achten müssen.
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Versicherungen für Ihre Immobilie
Es gibt zwei Arten von Versicherungen für Ihre Immobilie:
- Die Restschuldversicherung: Wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer. Er wird Ihren Vertrag gegebenenfalls an Ihre neue Situation anpassen.
- Hausrat-/Gebäude- und Familienversicherung: Denken Sie daran, Ihren Versicherer über die neue Situation zu informieren, damit er die entsprechenden Änderungen vornimmt.
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Sonstige Versicherungen
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Versicherungsmakler in Verbindung, um sich einen Überblick über die laufenden Versicherungen und die für die Anpassung an Ihre neue Situation erforderlichen Schritte zu verschaffen. Was ist mit Ihrer Kfz-Versicherung, falls das Auto zum Gemeinschaftsvermögen gehört? Wer erhält die zu viel gezahlten Beträge aus einer unterjährig beendeten Versicherung? Fragen, für die er gemeinsam mit Ihnen und in Ihrem Interesse eine Antwort findet.
Bei Lebensversicherungsverträgen können Sie jederzeit den Begünstigten ändern. Falls Ihr Ehegatte namentlich bezeichneter Begünstigter ist, müssen Sie bei Ihrem Versicherer einen Antrag auf Änderung des Begünstigten stellen.
Falls Ihr Ehegatte in der Versicherungspolice allgemein als Begünstigter aufgeführt ist, erhält die Person, die zum Zeitpunkt der Abwicklung des Vertrags Ehegatte ist, die Zahlung.
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Ihre Geldanlagen
Sie sind alleiniger Eigentümer aller auf eigenen Namen laufender Anlagen oder Anlageinstrumente. Bitte beachten Sie, dass eine Scheidung oder eine Trennung hohe Kosten verursachen und verfügbare Mittel erfordern kann.
Setzen Sie sich mit Ihrem Kundenbetreuer in Verbindung, bevor Sie zur Deckung dieses Geldbedarfs Ihre Anlagen vorzeitig auflösen. Je nach Anlagetyp kann eine vorzeitige Auflösung von Anlagen hohe Ertragseinbußen bewirken.
Prüfen Sie auch Ihre laufenden Anlagen und erörtern Sie mit Ihrem Kundenbetreuer die für Ihre Situation am besten geeignete künftige Strategie.
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