Anzeige der Schwangerschaft
Der Gesetzgeber lässt Ihnen völlig freie Hand, was den geeigneten Zeitpunkt für die Mitteilung Ihrer Schwangerschaft an Ihren Arbeitgeber anbelangt. Ihre Mitteilung muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Sie können ihm das Schreiben auch selbst aushändigen, wobei er die Kopie gegenzuzeichnen hat. Geben Sie in Ihrem Schreiben den erwarteten Geburtstermin und den vorgesehenen Zeitraum Ihres Mutterschaftsurlaubs an und legen Sie Ihr ärztliches Attest zur Bescheinigung der Schwangerschaft bei.
Sobald der Arbeitgeber Ihre Schwangerschaftsbescheinigung erhalten hat, genießen Sie bis zu zwölf Wochen nach der Entbindung Kündigungsschutz.
Arztbesuche während der Arbeitszeit
Schwangere sind von der Arbeit freigestellt, um sich zu folgenden Untersuchungen zu begeben, sofern diese während der Arbeitszeit stattfinden müssen:
- die zahnmedizinische Untersuchung; diese ist durchzuführen, sobald die Schwangerschaft feststeht und spätestens vor Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats;
- die erste ärztliche Untersuchung, die vor Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats stattfindet;
- die zweite ärztliche Untersuchung, die spätestens in der zweiten Hälfte des vierten Monats stattfinden muss;
- die dritte ärztliche Untersuchung, die im Verlauf des sechsten Monats durchgeführt werden muss;
- die vierte ärztliche Untersuchung, die in der ersten Hälfte des achten Monats stattfindet;
- die fünfte und letzte ärztliche Untersuchung, die in der ersten Hälfte des neunten Monats geplant ist.
Diese Freistellung gilt in vollem Umfang als Arbeitszeit und berechtigt zur gewohnten Entlohnung.
Ablauf des Mutterschaftsurlaubs
Sie haben Anspruch auf einen achtwöchigen vorgeburtlichen und einen achtwöchigen nachgeburtlichen Mutterschaftsurlaub.
Der nachgeburtliche Mutterschaftsurlaub kann im Falle einer Frühgeburt (vor der 37. Schwangerschaftswoche), einer Mehrlingsgeburt oder im Falle von stillenden Arbeitnehmerinnen um vier Wochen verlängert werden. Der Mutterschaftsurlaub ist stets mit einem Beschäftigungsverbot für die betreffende Arbeitnehmerin verbunden. Erfolgt die Entbindung vor dem errechneten Termin, so wird der nicht in Anspruch genommene vorgeburtliche Urlaub dem nachgeburtlichen Urlaub hinzugerechnet.
Die Arbeitnehmerin muss der CNS ein ärztliches Attest senden, in dem der errechnete Entbindungstermin angegeben ist. Dieses Attest muss in den letzten zwölf Schwangerschaftswochen ausgestellt werden. Nach der Entbindung ist der CNS eine Kopie der Geburtsurkunde des Neugeborenen vorzulegen.
Nationale Gesundheitskasse (CNS)
Leistung: Geldleistungen
L-2979 Luxemburg
Ablauf des Elternurlaubs
Siehe „Planung der Zeit nach der Geburt“.
Schritte für die Betreuung Ihres Kindes
Die Organisation der Kinderbetreuung ist für die Eltern oft ein Weg voller Hindernisse. Die Suche nach einer geeigneten Einrichtung für Ihr Kind kann viel Zeit und Energie kosten. Zunächst muss man entscheiden, in welcher Art von Betreuungseinrichtung man sein Kind anvertraut.
Tun Sie dies frühzeitig! Was Einrichtungen für Kleinkinder angeht, ist die Nachfrage größer als das Angebot. Deshalb empfehlen wir, schon am Ende des ersten Vierteljahres der Schwangerschaft mit der Suche zu beginnen. Die Liste der Einrichtungen, die ein Abkommen mit dem Staat geschlossen haben, der Kindertagesstätten, die kein Abkommen mit dem Staat geschlossen haben, der Tageseltern (Dageselteren) und der Schülerhorte liegt auf der Website guichet.public.lu vor.
Es gibt mehrere Arten von Betreuungseinrichtungen oder Lösungen zur häuslichen Betreuung.
Krippen (0–4 Jahre)
Als „Krippe“ gilt laut dem Ministerium für Familie, Integration und die Großregion jede Einrichtung, welche die Betreuung und Erziehung ohne Unterbringung von Kindern unter vier Jahren bzw. noch nicht eingeschulten Kindern in professionellen Strukturen zum Ziel hat.
In Luxemburg gibt es sowohl staatlich zugelassene und vertragsgebundene als auch gewerbliche Kinderkrippen. Informieren Sie sich über die angebotenen Leistungen und die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes. Letztere können sehr hoch sein.
Tagesmutter (0–6 Jahre)
Die Aufgabe einer Tagesmutter ist die zeitweilige Betreuung von Kleinkindern zwischen null und sechs Jahren, zumeist in der Wohnung der Eltern. Die Tagesmutter achtet ein paar Stunden oder den ganzen Tag lang auf die gute Entwicklung Ihres Kindes. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Anregung der geistigen Entwicklung und dem Wohl des Kindes durch Spiele und geeignete Tätigkeiten. Viele Tagesmütter sind Freiberuflerinnen und werden von den Eltern stundenweise bezahlt, aber einige sind auch Angestellte eines Unternehmens wie z. B. eines Kindergartens.
Verlassen Sie sich in diesem Zusammenhang nicht nur auf Ihre Eindrücke und entscheiden Sie sich möglichst für anerkannte Tagesmütter. Falls möglich, sollten Sie andere Eltern, die bereits die Dienste der in Frage kommenden Person in Anspruch genommen haben, nach ihren Erfahrungen fragen.
Tageseltern (< 18 Jahre)
Tageseltern übernehmen regelmäßig gegen Bezahlung die Betreuung minderjähriger Kinder. Je nach Alter des betreuten Kindes umfasst die Betreuung folgende Leistungen:
- Beaufsichtigung während Ruhe- und Schlafzeiten;
- Betreuung und Beaufsichtigung bei Krankheit;
- Betreuung, grundsätzlich außerhalb der Schulstunden, während der von den Parteien gemeinsam festgelegten Zeiten;
- Verpflegung, bestehend aus Haupt- und Zwischenmahlzeiten;
- Beaufsichtigung, sozial-erzieherische Betreuung und entsprechende Unternehmungen;
- Hausaufgabenbetreuung.
Eine Liste der Tageseltern im Großherzogtum kann auf der Website guichet.public.luheruntergeladen werden.
Weitere Informationen zu Tageseltern erhalten Sie bei der Agentur Dageselteren.
Agentur Dageselteren
11, rue du Fort Bourbon / L-1249 Luxemburg
Tel. : (+352) 26 20 27 94 – 1
Webseite: www.dageselteren.lu.
Kindertagesstätten (4–12 Jahre)
Als Kindertagesstätte gilt jede Einrichtung, welche die Betreuung und Erziehung ohne Unterbringung von Kindern in der Früherziehung, Vorschule oder Grundschule in professionellen Strukturen außerhalb der Unterrichtsstunden und in den Schulferien zum Ziel hat. Für weitere Informationen können Sie sich an die Entente des Foyers de Jour asbl wenden.
Entente des Foyers de Jour asbl
4, rue Jos Felten / L-1508 Luxemburg
Tel. : (+352) 46 08 08-360
Webseite: www.fedas.lu/fr/.
Kinderhorte (< 8 Jahre)
Als Kinderhort gilt jede Einrichtung, welche die freiwillige Aufnahme und Betreuung ohne Unterbringung von Kindern unter acht Jahren in professionellen Strukturen während mindestens 16 Stunden pro Woche und Kind zum Ziel hat. Weitere Informationen erteilt ebenfalls die Entente des Foyers de Jour asbl.
Schülerhorte (< 18 Jahre)
Die Schülerhorte gewährleisten die zeitweilige sozial-erzieherische Betreuung ohne Unterbringung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Netz der Schülerhorte ist ein Gemeindedienst zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Schulzeit. Es richtet sich an die in der Gemeinde lebenden Familien und Kinder, die dort zur Schule gehen. Schülerhorte bieten ein umfassendes Angebot, das u. a. folgende Leistungen umfasst:
- Betrieb der Einrichtung und Betreuung der Schüler grundsätzlich außerhalb der Schulstunden;
- Verpflegung, bestehend aus Mittagessen und Zwischenmahlzeiten;
- Beaufsichtigung, Freizeitgestaltung und Unternehmungen;
- Hausaufgabenbetreuung.
Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde. Die Liste der Schülerhorte finden Sie auf der Website guichet.public.lu.
Was vor der Geburt zu beachten ist
Der Geburtstermin naht mit großen Schritten, und Sie haben bis dahin noch tausend Sachen vorzubereiten. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, raten wir Ihnen, zumindest folgende Punkte zu beachten.
Geburtsliste
Sie sollten nicht bis zur letzten Minute warten, um Ihre Liste zu erstellen. Es erfordert viel Zeit und Überlegung, bis man alles auf der Liste hat, was Sie und Ihr Baby vor allem brauchen. Sie können sich von Bekannten beraten lassen oder eines der Fachgeschäfte besuchen, die Geburtslisten anbieten (am besten dann, wenn wenig los ist).
Zögern Sie nicht, die Produkte zu testen und sie im praktischen Einsatz zu vergleichen. Was nützt der schönste Kinderwagen, wenn man ihn nicht alleine zusammenklappen kann? Es wird empfohlen, dass Sie zuallererst die Sachen auflisten, die Sie in den ersten Monaten nach der Geburt brauchen. Sagen Sie Verwandten, die Ihnen eine Freude machen wollen, dass sie möglichst Sachen auf Ihrer Liste kaufen sollen.
Außerdem können Sie Geld sparen, wenn Sie bei Bekannten nachfragen, die bereits Kinder bekommen haben. Oft steht ihr Speicher voll mit ungeahnten Schätzen, die für Sie sehr nützlich sein könnten.
Geburtsanzeige
Trotz Internet sind gedruckte Geburtsanzeigen nach wie vor am beliebtesten. Um Stress in letzter Minute zu vermeiden, sollten Sie Ihre Geburtsanzeigen zwei Monate vor dem geplanten Geburtstermin gestalten. Wenn Sie kreativ sind, können Sie die Anzeige selbst erstellen; andernfalls können Sie eine darauf spezialisierte Firma beauftragen. Der Preis hängt von der gewünschten Größe, dem Text und der gewünschten Stückzahl ab. Machen Sie zuallererst eine Empfängerliste der Geburtsanzeige und beschriften Sie schon einmal die Briefumschläge.
Wenn Sie eine Geburtsliste abgegeben haben, sollten Sie dies auf der Anzeige angeben.
Eine geeignete Wohnung
Die Vorbereitung Ihres Hauses für das neue Familienmitglied umfasst mehr als die Auswahl der Farbe des Kinderzimmers. Ihre Räume mögen noch so gemütlich sein, aber Gefahren für Ihr Baby lauern überall. In den ersten Wochen ist seine Beweglichkeit noch sehr eingeschränkt, aber sehr schnell krabbelt es überall hin, wo es kann. Unter anderem gilt es, folgende Punkte zu beachten:
- Wenn es im Haus Treppen gibt, müssen Sie eine Absperrung installieren. Wenn es soweit ist, kann Ihr Baby Ihr Haus gefahrlos erkunden. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind das Sperrsystem nicht einfach durch Ziehen öffnen kann. Sie sollten eine Absperrung auswählen, die die europäischen Sicherheitsnormen einhält.
- Versehen Sie alle Steckdosen mit Abdeckungen. Kinder interessieren sich offenbar besonders für Steckdosen und stecken gerne ihre Finger oder Gegenstände hinein. Verwenden Sie abschließbare Steckdosen oder Modelle mit Saugnapf und denken Sie daran, Stromleitungen hinter Möbeln zu verbergen.
- Sichern Sie die Ecken von Tischen sowie Türen. Ihr Kind kann sich an den Ecken von Tischen, Schränken und Schubladen verletzen. Decken Sie die Ecken Ihrer Möbel ab, damit sich Ihr Kind nicht daran stößt. Installieren Sie außerdem Schrank- und Schubladenschlösser.
- Bewahren Sie kleine Gegenstände nicht in Reichweite des Kindes auf. Babys stecken alles, was sie in die Finger kriegen, automatisch in den Mund. Achten Sie darauf, dass alles, was heruntergeschluckt werden könnte, außer Reichweite ist.
- Und vieles mehr…