Die Mietbürgschaft kann erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und erst nach Erstellung der letzten Abrechnung zurückgegeben werden. Hat der Vermieter keine Ansprüche, gibt er die Bürgschaft an den Mieter zurück. Hat der Mieter Mietbeträge oder Nebenkosten noch nicht bezahlt, kann der Vermieter die ausstehenden Summen vom Bürgschaftsbetrag abziehen.

Wann kann eine Mietbürgschaft freigegeben werden und wie lange dauert das?

Eine Mietbürgschaft kann freigegeben werden, wenn:

• ein Rückgabeprotokoll erstellt wurde und
• der Mieter die Schlüssel des Mietobjekts zurückgegeben hat. Das ist der Moment, in dem der Mietvertrag endet.

Sobald diese beiden Bedingungen erfüllt wurden, kann der Mieter die Rückgabe der Mietbürgschaft verlangen, sofern er nicht zusätzlich zur Zahlung der monatlichen Miete zu einer Vorauszahlung der Mietnebenkosten verpflichtet war.

In diesem Fall muss der Mieter warten, bis die jährliche Nebenkostenabrechnung erstellt worden ist, ehe er die Mietbürgschaft zurückerhält.

Rechtlich ist jedoch keine zeitliche Frist vorgeschrieben, innerhalb derer der Vermieter diese Abrechnung vorlegen muss.