Eine vorzeitige Rückzahlung Ihres Immobiliendarlehens vor dem Fälligkeitsdatum ist jederzeit möglich.
Eine solche vorzeitige Rückzahlung kann sich auf den gesamten ausstehenden Betrag oder einen Teilbetrag beziehen.
Die Auswirkungen einer vorzeitigen Rückzahlung hängen von der Art des Zinssatzes ab, der für das Darlehen gilt:
- Variabler Zinssatz:
Ein Darlehen mit variablem Zinssatz ermöglicht es Ihnen, vorzeitig Teilbeträge oder den gesamten ausstehende Darlehensbetrag ohne zusätzliche Kosten zu tilgen. Das bedeutet, dass Sie, je nach Ihren Bedürfnissen, entweder die Darlehenslaufzeit verkürzen oder die monatlichen Tilgungsraten anpassen können.
- Fester Zinssatz:
Bei der Rückzahlung eines Immobiliendarlehens mit festem Zinssatz verhält es sich etwas anders. Der feste Zinssatz wird auf Grundlage aktueller Marktzinsen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehens festgelegt. Zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung können jedoch andere Marktzinsen gelten. Dadurch sind mit der vorzeitigen Rückzahlung eines Immobiliendarlehens mit festem Zinssatz unter Umständen zusätzliche Kosten verbunden. Es kann sein, dass Sie in diesem Fall eine Entschädigung zahlen müssen, die sich aus der Differenz zwischen dem anfänglichen Zinssatz und dem aktuellen Zinssatz in jeder Rückzahlungsperiode nach der vorzeitigen Rückzahlung ergibt, wie in Ihrem Darlehensvertrag mit der [Bank/BIL] näher erläutert.
Wurde das Darlehen bei der [Bank/BIL] nach dem 21. März 2016 und zur Finanzierung Ihrer Hauptwohnung über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens zwei Jahren abgeschlossen, gilt Folgendes: Die Entschädigung darf den Wert nicht überschreiten, der sechs monatlichen Zinszahlungen auf das zum Zeitpunkt jeder vorzeitigen Rückzahlung zurückgezahlte Kapital entspricht. Als Berechnungsgrundlage gilt der am Tag der vorzeitigen Rückzahlung geltende, vertraglich vereinbarte Satz.
Gemäß den geltenden Vorschriften gilt diese Obergrenze jedoch nicht für den Bruchteil des kumulierten Betrags der vorzeitigen Rückzahlungen, der über 450.000 Euro hinausgeht. Es liegt in Ihrer Verantwortung als Darlehensnehmer, die Wohnsitzbescheinigungen vorzulegen, die Ihr Recht auf Inanspruchnahme der Bestimmungen zur Vorfälligkeitsentschädigung belegen.