Mit dem Ziel der Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und Steuerflucht werden im Großherzogtum Luxemburg die verschiedenen Regelungen zum Informationsaustausch und zur Steuertransparenz auf europäischer und internationaler Ebene umgesetzt.
Als Finanzinstitut muss die Banque Internationale à Luxembourg S.A (BIL) die verschiedenen Bestimmungen einhalten, insbesondere den Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und die Qualified Intermediary-Regelungen (QI), aber auch die verschiedenen europäischen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung („Directives on Administrative Cooperation“, DAC).
FATCA – Foreign Account Tax Compliance Act
Das US-Gesetz „FATCA“ (Foreign Account Tax Compliance Act) und das am 28. März 2014 zwischen Luxemburg und den Vereinigte Staaten von Amerika unterzeichnete und durch das Gesetz vom 24. Juli 2015 in lokales Recht umgesetzte Regierungsabkommen („IGA“) Modell 1 regelt den automatischen Informationsaustausch zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und den USA. Demnach ist die Bank verpflichtet, ihre Kontoinhaber gemäß den in Anhang I des FATCA-Abkommens beschriebenen Sorgfaltspflichten zu identifizieren und jährlich bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes, ACD) eine FATCA-Meldung einzureichen.
Dabei handelt es sich um einen verpflichtenden internationalen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Steuerverwaltungen über:
- Finanzkonten, die bei Finanzinstituten in Luxemburg von US-Bürgern oder zu Steuerzwecken in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen Personen gehalten werden;
- Finanzkonten, die von zu Steuerzwecken in Luxemburg ansässigen Personen bei US-Finanzinstituten gehalten werden.
In diesem Rahmen muss jede juristische Person oder Rechtskonstruktion, die in Luxemburg ansässig ist, ihren FATCA-Status ermitteln und der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes) auf Anfrage Auskunft darüber erteilen. Durch den angegebenen FATCA-Status wird festgelegt, welche Sorgfalts- und Meldepflichten zu erfüllen sind.
Der nachfolgenden Tabelle sind die GIIN-Nummern zu entnehmen, die den Einheiten der BIL-Gruppe zugewiesen wurden, wie auch in der Auflistung der FATCA-konformen Finanzinstitute auf der Website der amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service veröffentlicht.
Name des Unternehmens |
FATCA Status |
GIIN (Global Intermediary Identification Number) |
BIL Luxembourg SA |
Reporting Model 1 FFI |
WN5FYL.00000.LE.442 |
BIL Suisse SA |
Reporting Model 2 FFI |
WN5FYL.00001.ME.756 |
QI – Qualified Intermediary
Gemäß dem QI-Abkommen und in Übereinstimmung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ihrem Wohnsitzland und den Vereinigten Staaten (alphabetische Liste der US-Verträge zur Einkommensteuer) können Sie versuchen, von dem Abkommen in Bezug auf die in den USA erhobene Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden) aus einer US-Quelle zu profitieren. Wenn der wirtschaftlich Berechtigte eine juristische Person ist, muss er auch die im genannten Abkommen festgelegten Einschränkungen der Vorteile erfüllen, die von der IRS in ihren « Treaties tables » (Table 4). Anleitungen und offizielle IRS-Formulare, die zur Beantragung der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten erforderlich sind, sind unten verfügbar.
CRS – Common Reporting Standard
Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein durch die OECD entwickelter Standard für den automatischen Informationsaustausch in Bezug auf Finanzkonten, der durch das Gesetz vom 18. Dezember 2015 über den Gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard, CRS) in luxemburgisches Recht umgesetzt wurde. Ziel ist die steuerliche Transparenz durch den automatischen Austausch von steuerlichen Informationen in Bezug auf Finanzkonten mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Gerichtsbarkeiten, die mit Luxemburg zusammenarbeiten.
Dabei handelt es sich um einen verpflichtenden internationalen Austausch von Informationen zwischen den sich gegenseitig unterstützenden zuständigen Steuerbehörden im Hinblick auf:
- Finanzkonten, die bei Finanzinstituten in Luxemburg von Personen gehalten werden, die zu Steuerzwecken in einer Gerichtsbarkeit unter dem Geltungsbereich des CRS ansässig sind;
- Finanzkonten, die von zu Steuerzwecken in Luxemburg ansässigen Personen bei Finanzinstituten in einer Gerichtsbarkeit unter dem Geltungsbereich des CRS gehalten werden.
Im Rahmen des CRS sind die Finanzinstitute verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren und den Steuerbehörden Informationen über die Identität jeder Person, die zu Steuerzwecken in einer meldepflichtigen Rechtsordnung ansässig ist, sowie deren Kontonummer und Kontostand wie auch Angaben über die damit verbundenen finanziellen Einkünfte zu übermitteln.
Um die Anforderungen der verschiedenen diesbezüglich geltenden Regelungen zu erfüllen, muss die BIL über die verschiedenen Selbstauskunftsformulare, die offiziellen Formulare des IRS, sowie alle sonstigen Dokumente, welche die Bank für notwendig erachtet, um ihren Verpflichtungen zur Dokumentation der bei ihr gehaltenen Konten und Vermögenswerte nachzukommen, Daten erheben (unter bestmöglichem Schutz Ihrer persönlichen Daten).
Aufgrund dieser verschiedenen Regelungen ist es der BIL nicht gestattet, ihren Kunden Steuerberatungsleistungen anzubieten. Bei Fragen zu Ihrem Steuerstatus, wenden Sie sich bitte an einen unabhängigen Steuerberater.