Die Restschuldversicherung
Im Falle Ihres Todes können Ihre Angehörigen die Immobilie weiter nutzen, ohne sich Sorgen über ihre Finanzierung machen zu müssen. Die Restschuldversicherung ist eine beruhigende Lösung, denn sie übernimmt die Rückzahlung der gesamten oder eines Teils der Restschuld für die Immobilie.
Sie bestimmen mit Ihrem Kundenbetreuer:
- das zu versichernde Kapital;
- die Vertragsdauer;
- die Zahlungshäufigkeit.
Wahlweise können Sie noch Folgendes zeichnen:
- eine Zusatzversicherung gegen das Unfallrisiko;
- eine Zusatzversicherung gegen das Invaliditätsrisiko.
Gemischte Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall
Diese Art der „gemischten“ Versicherung verpflichtet sich, Folgendes zu zahlen:
- entweder das garantierte Todesfallkapital zuzüglich der Gewinnbeteiligung bei Tod des Versicherten, wenn der Tod vor Ablauf der im Vertrag festgelegten Frist eintritt;
- oder die garantierte Lebensversicherungssumme zuzüglich der vertraglich festgelegten Gewinnbeteiligung zum vertraglich festgelegten Datum, wenn der Versicherte zu diesem Zeitpunkt lebt.
Die Hausrat- und Gebäudeversicherung
Mit der Hausrat- und Gebäudeversicherung ist Ihre Immobilie gegen bedeutende Risiken wie Feuer versichert. Bei besonderem Bedarf können wahlweise zusätzliche Deckungen gezeichnet werden. Die von den verschiedenen Versicherungsgesellschaften angebotenen Formeln decken in der Regel folgende Risiken ab:
- Familienhaftpflicht;
- Glasbruch und -riss;
- Gebäudehaftpflicht;
- elektrische und elektronische Einrichtungen;
- Rechtsschutz;
- Wohnungsbeistand;
- Brand und verwandte Gefahren;
- Diebstahl;
- Sturm, Hagel, Schnee- und Eisbruch;
- Erdbeben;
- Elektroschäden;
- indirekte Verluste;
- Wasserschäden;
- Sachschäden.
Einmalprämie der Restschuldversicherung
Wenn Sie ein Immobiliendarlehen aufnehmen, ist es wichtig, dass Sie eine Restschuldversicherung abschließen, mit der Sie Ihre Angehörigen absichern. Wenn Sie diese Versicherung abschließen, zahlen wir nach Ihrem Wunsch die Restschuld Ihres Darlehens im Todesfall an den Darlehensgeber zurück. Ihre Schulden können also teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden. Wenn Sie sich für eine periodische Prämienzahlung entscheiden, sind die Prämien bis zu einem Betrag von 672 EUR pro Jahr und Haushaltsmitglied von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzbar.
Vorfinanzierung eines Wüstenrot-Bausparvertrags
Dies ist eine Immobilienfinanzierung der BIL unter Verwendung eines Wüstenrot-Bausparvertrags.
Es handelt sich hierbei um eine steuerlich optimierte Finanzierung:
- Abzug der Schuldzinsen (dieselbe Obergrenze wie bei einem klassischen Immobiliendarlehen);
- steuerlicher Abzug der Zahlungen, die den Wüstenrot-Bausparvertrag bilden (bis in Höhe von 672 EUR pro Haushaltsmitglied);
- garantierter fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit des Vertrags.
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