Die mit dem Erwerb einer Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) verbundene Gebühr beträgt standardmäßig 7 %:
• 6 % Einregistrierungsgebühren;
• 1 % Überschreibungsgebühren.
Um die Kosten für den Kauf eines Eigenheims zu reduzieren, hat die Regierung einen Nachlass, eine sogenannte Steuergutschrift, eingeführt. Diese Steuergutschrift erstreckt sich auf die Einregistrierungs- und Überschreibungsgebühren für diejenigen, die ein Eigenheim, einschließlich Gebäude und bestimmter Nebengebäude, erwerben möchten.
Die Steuergutschrift ist auf 20.000 Euro pro Käufer begrenzt und setzt unter anderem voraus, dass der Käufer tatsächlich das von ihm erworbene Gebäude als Wohnimmobilie nutzen wird.
Die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l‘enregistrement, des domaines et de la TVA) in Luxemburg erhebt in jedem Fall eine Einregistrierungs- und Überschreibungsgebühr von mindestens 100 Euro.