Der Hauptvorteil des Bausparkontos besteht in seiner steuerlichen Abzugsfähigkeit. Die gezahlten Beiträge und Prämien sind bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen von den zu versteuernden Einkünften abzugsfähig.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung sind die Beiträge, die auf ein Bausparkonto eingezahlt werden, jedes Jahr in den folgenden Höhen abzugsfähig:
- bis zu 1.344 Euro, wenn der Vertragsnehmer zu Jahresbeginn zwischen 18 und 40 Jahren alt ist ODER
- bis zu 672 Euro, wenn die Person älter als 40 Jahre ist.

Dieser Betrag wird basierend auf der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen erhöht:
- Ehegatte (verheiratet oder in gemeinsam veranlagter Partnerschaft) UND
- jedes Kind, für das der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung für Kinder erhält.

Eine einzelne Person, die ein Bausparkonto lediglich eröffnet, um von den Steuerabzügen zu profitieren, muss mindestens 56 Euro pro Monat oder 112 Euro (je nach Alter des Vertragsnehmers) sparen, um am Jahresende den Höchstbetrag geltend machen zu können.
Alle Steuerpflichtigen, gleich ob Gebietsansässige oder Grenzgänger, können vom Steuerabzug in Verbindung mit einem Bausparkonto profitieren.

Allerdings müssen sie mehrere Bedingungen erfüllen:
- Einreichung einer Steuererklärung oder eines Lohnsteuerjahresausgleichs in Luxemburg;
- steuerliche Gleichstellung mit Gebietsansässigen (bei Grenzgängern);
- Abschluss des Bausparkontos bei einem in Luxemburg (BHW Bausparkasse oder Wüstenrot Bausparkasse) oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat (Schengen-Raum) zugelassenen Unternehmen;
- Einhaltung der gesetzlichen Vertragsdauer vor Verwendung der Gelder;
- Abschluss eines Vertrags zur Finanzierung des Kaufs, des Baus oder der Renovierung des Hauptwohnsitzes des Steuerpflichtigen.

Der Abzug der gezahlten Beiträge erfolgt über die Steuererklärung: entweder über die luxemburgische Steuererklärung mithilfe des Vordrucks 100 oder über einen Lohnsteuerjahresausgleich mithilfe des Vordrucks 163.
Bausparbeiträge gelten als „Sonderausgaben“ und sind im Abschnitt „E. Bausparen“ auf Seite 15 der Steuererklärung einzutragen.
Geben Sie dort einfach den Namen der Bausparkasse an, bei der Sie Ihr Konto haben, ihre Kennnummer, das Datum des Vertragsbeginns und die Höhe der im Jahresverlauf gezahlten Beiträge. Es ist ratsam, die Bescheinigung der Bausparkasse über die Höhe der jährlichen Beiträge in Kopie beizufügen.

Wie eröffne ich ein Bausparkonto?