Wertpapierdienstleistungen
Bei der Erbringung von Beratungsleistungen oder diskretionären Verwaltungsdienstleistungen darf die BIL, um zu gewährleisten, dass das Produkt für Sie geeignet ist, nur solche Anlageprodukte empfehlen, die Ihrem Anlegerprofil entsprechen. Mit anderen Worten: Die BIL muss sowohl Ihre Kenntnisse und Ihre Erfahrung als auch Ihre Finanzlage berücksichtigen. Dies beinhaltet Ihre Fähigkeit Verluste zu tragen, Ihr Anlageziel und Ihre Risikotoleranz. Im Rahmen der Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen wird eine Geeignetheitsprüfung durchgeführt, und die BIL übermittelt Ihnen vor jedem Geschäft eine Geeignetheitserklärung. Dank dieser Geeignetheitsprüfung kann die BIL gewährleisten, dass das Risikoniveau Ihres Portfolios Ihrem Risikoprofil entspricht.
Wenn die erbrachte Wertpapierdienstleistung eine andere Dienstleistung als Anlageberatung oder Portfolioverwaltung ist, ist die BIL verpflichtet, eine Prüfung der Angemessenheit durchzuführen, um zu prüfen, ob Sie als Kleinanleger über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrung im Finanzbereich verfügen, um die mit der Anlage in einem komplexen Produkt verbundenen Risiken zu verstehen. Eine Prüfung der Angemessenheit oder Eignung ist für Dienstleistungen, die lediglich in der Ausführung von Aufträgen bestehen, nicht notwendig, sofern sie nicht komplexe Finanzinstrumente wie z. B. börsennotierte Aktien, Anteile nichtstrukturierter OGAW sowie börsennotierte Anleihen und Geldmarktinstrumente ohne eingebettete Derivate betreffen.
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Der Grundsatz der bestmöglichen Ausführung
Die BIL stellt sicher, dass Aufträge zu den für unsere Kunden günstigsten Konditionen ausgeführt werden. Welcher Ausführungsplatz der beste ist, hängt vom Preis, den Kosten, der Schnelligkeit, der Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, dem Umfang, dem Kundentyp oder sämtlichen anderen für die Ausführung des Auftrags relevanten Aspekten ab.
Die BIL hat ihre Grundsätze der Auftragsausführung/Grundsätze der bestmöglichen Ausführung formalisiert; diese sollten von allen Anlegern aufmerksam gelesen werden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BIL
Briefes über Risikoaufklärung
Informationen über Reklamationen
Interessenkonflikte