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Restschuldversicherung

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab und entscheiden Sie sich für eine Restschuldversicherung1

Sie schließen einen Kredit ab?

Eine Restschuldversicherung ist im Todes- oder Invaliditätsfall die Lösung, um die vollständige oder teilweise Rückzahlung Ihres Kredits sicherzustellen.

Sicherheit

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab, indem Sie einen Betrag versichern, der bei Tod oder Invalidität zurückgezahlt wird.

Steuervorteile

Profitieren Sie von einem Steuerfreibetrag, wenn Sie steuerlich in Luxemburg ansässig sind oder einen gleichgestellten Status haben.

Individuell gestaltbar

Wählen Sie Ihre Ausgestaltung je nach Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Risikobereitschaft.

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Restschuldversicherung –
wie funktioniert es?


Eine Restschuldversicherung ist eine zeitweilige Versicherung mit fallender Versicherungssumme, die den Restschuldbetrag vollständig oder teilweise gegen das Todes- oder Invaliditätsrisiko abdeckt. Sie ist eine beruhigende Lösung, denn sie übernimmt je nach versichertem Betrag die vollständige oder teilweise Rückzahlung der Restschuld.

Sie bestimmen mit Ihrem Kundenbetreuer:

  • Das zu versichernde Kapital
  • Die Vertragsdauer
  • Die Anzahl der Versicherten
  • Die Zahlungshäufigkeit
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Restschuldversicherung –
wie funktioniert es?


672

Der jährlich abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 672€ für jede zum Haushalt gehörende Person.2

Sollten Sie Ihre Restschuldversicherung in Form einer einmaligen Prämie bezahlen, erhöht sich der abzugsfähige Höchstbetrag entsprechend Ihrem Alter und der Zusammensetzung Ihres Haushalts.

So kann beispielsweise ein Ehepaar im Alter von 34 und 35 Jahren*, das ein gemeinsames Kind hat und steuerlich in Luxemburg ansässig ist, durch Zahlung einer einmaligen Prämie für sein Darlehen den Steuerfreibetrag der Versicherungsprämie auf maximal 18.000€ erhöhen.

Steuerpflichtiger + Kind: 7.200€ + ((7.200€ x 8 %) x 5) = 7.200€ + 2.880€ = 10.080€
Ehepartner: 6.000€ + ((6.000€ x 8 %) x 4) = 6.000€ + 1.920€ = 7.920€

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* Für Steuerpflichtige ab dem 31. Lebensjahr gilt bei Abschluss der Versicherung ein Aufschlag von 8 % auf die Einmalprämie pro abgeschlossenem Lebensjahr, das auf das dreißigste folgt.

  1. Die Restschuldversicherung ist eine freiwillige Option. Sie kann jedoch je nach der individuellen Situation des Antragstellers von der Bank als Voraussetzung für die Vergabe des Darlehens verlangt werden.

  2. Die Höchstbeträge sind nicht mit den abzugsfähigen Höchstbeträgen im Zusammenhang mit Sollzinsen für persönliche Darlehen kumulierbar.